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   OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08   

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https://dejure.org/2008,5632
OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,5632)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2008 - 9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,5632)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,5632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Harte Patronatserklärung als eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32a Abs. 2 GmbHG; § 32b GmbHG
    Einordnung einer zu Gunsten einer GmbH in der Krise von ihren Gesellschaftern abgegebenen harten Patronatserklärung gegenüber einem Darlehensgeber als eigenkapitalersetzende Sicherung i.S.d. § 32a Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG); Durchsetzbarkeit einer harten Patronatserklärung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer zu Gunsten einer GmbH in der Krise von ihren Gesellschaftern abgegebenen harten Patronatserklärung gegenüber einem Darlehensgeber als eigenkapitalersetzende Sicherung i.S.d. § 32a Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG); Durchsetzbarkeit einer harten Patronatserklärung ...

  • Judicialis

    GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a; GmbHG § 32b
    Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH aus einer in der Krise abgegebenen sog. harten Patronatserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 32a, 32b
    Harte Patronatserklärung der Gesellschafter gegenüber einem Darlehensgeber der GmbH als eigenkapitalersetzende Sicherung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 64 Satz 1, Patronatserklärung, rechnerische Überschuldung, Überschuldung, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger Überschuldungsbegriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2416
  • NZI (Beilage) 2009, 38
  • NZG 2009, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08
    Dabei genügt es, dass die spätere Insolvenzschuldnerin die Rückführung des debitorischen Bankkontos im Stadium der Insolvenzreife veranlasst oder auch nur zugelassen hat (BGH, ZInsO 2007, 542 f.).
  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94

    Eigenkapitalersetzende Funktion von Gesellschafterbürgschaften; Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08
    Soweit der Beklagte zu 5 geltend macht, er habe von der Krise der Gesellschaft Kenntnis weder gehabt noch erlangen können, ermangelt seiner (fernliegenden) Behauptung, für die er die Darlegungs- und Beweislast trägt, jeglicher nachvollziehbarer Sachvortrag dazu, warum er ausnahmsweise auch bei Wahrnehmung der ihn als Gesellschafter treffenden Finanzierungsverantwortung unter Ausschöpfung der ihm zu Gebote stehenden Informationsmöglichkeiten nicht in der Lage gewesen sein will, Kenntnis von dem kritischen Zustand zu erhalten (BGH, NJW 1996, 722 f.).
  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Patronatserklärung gegenüber der Erklärungsempfängerin, der Sparkasse, naturgemäß nicht kündbar gewesen ist (weil ihr Sicherungszweck sonst ad absurdum geführt würde), denn es ist, wie bei einer Bürgschaft (§ 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB), insoweit darauf abzustellen, dass der Gesellschafter bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft das der Sicherheit zugrundeliegende Schuldverhältnis außerordentlich kündigen und Freistellung von der Gesellschaft verlangen kann (vgl. - für den Fall eines Schuldbeitritts - OLG München, Urt. vom 22. März 2006, 7 U 5152/05, BeckRS 2006, 07563).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Bei der konzernexternen harten Patronatserklärung handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag sui generis, der als unechter Vertrag zugunsten eines Dritten (hier: der A W GmbH, § 329 BGB) ausgestaltet ist, dem Begünstigten also keinen eigenen (als Vermögenswert ggf. aktivierbaren) Anspruch einräumt (vgl. OLG München 24. Januar 2003 - 23 U 4026/02 - zu II 2 der Gründe, DB 2003, 711; OLG Celle 18. Juni 2008 - 9 U 14/08 - zu II 2 der Gründe, ZIP 2008, 2416; Küpper/Heinze ZInsO 2006, 913, 916; von Rosenberg/Kruse BB 2003, 641, 642; Kiethe ZIP 2005, 646, 648; Michalski WM 1994, 1229, 1238; Tetzlaff ZInsO 2008, 337, 339) .
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